Einführung

Rahmenbedingungen & Finanzierung

In der Landkreisordnung Baden-Württembergs wird Kreisen zwar explizit die Einbeziehung sachkundiger Einwohner*innen ermöglicht, Jugendbeteiligung ist bisher jedoch auf Kreisebene gesetzlich nicht verpflichtend. In der Gemeindeordnung hingegen ist Jugendbeteiligung seit 2015 im § 41 a explizit geregelt und vorgeschrieben. Solange keine Anpassung der Landkreisordnung erfolgt, ist Jugendbeteiligung eine freiwillige Leistung des Kreises (Stand Januar 2026).

Parlamentarische Jugendbeteiligung

Die Idee, ein festes Gremium, etwa einen eigenen Jugendrat, zu gründen, um Jugendliche auf einer politischen Ebene (Gemeindeebene, Kreisebene, Landesebene, Bundesebene …) zu beteiligen, klingt zunächst beinahe selbsterklärend. Bei genauerem Hinsehen gibt es jedoch einiges zu bedenken. Anzustreben ist, diese Aspekte mit Jugendlichen zusammen zu überdenken und zu entscheiden. Relevante Entscheidungsebenen, im Fall des Kreises etwa die Ebene des Sozialdezernats, Büro des Landrats, Kreisjugendhilfeausschuss und Kreistag sollten ebenfalls in die Überlegungen und Absprachen einbezogen werden. Sonst kann es sein, dass sich parallel verschiedene Vorstellungen entwickeln oder ausführlich erarbeitete Konzepte der Jugend später nicht realisiert werden können. Zu Beginn des Konzeptionsprozesses sind konkrete Ansprechpersonen zu identifizieren, mit denen wichtige Meilensteine im Entscheidungsprozess transparent besprochen werden können.

Im Folgenden werden Abschnitt für Abschnitt einige der relevanten Fragen behandelt, die im Aufbauprozess eines Jugendgremiums früher oder später aufkommen.

Offene Jugendbeteiligung

Jugendkonferenzen

Sowohl in der parlamentarischen als auch in der offenen Jugendbeteiligung spielen Jugendkonferenzen als Veranstaltungsformat eine wichtige Rolle. Hier können sich hochengagierte und noch nicht so engagierte Jugendliche untereinander begegnen, aber auch Jugendliche mit Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung in Kontakt und Austausch kommen.

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Kooperationen

Kooperation und Vernetzung sind zentrale Grundlagen erfolgreicher Jugendvertretungsarbeit auf der Landkreisebene. Durch den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Jugendgruppen, Verbänden, unterschiedliche Trägern, Kommunen und weiteren Akteur*innenen können Ressourcen gebündelt, gemeinsame Projekte umgesetzt und die Interessen junger Menschen wirksamer vertreten werden.

Ziele der Jugendbeteiligung-2.svg

Methodenbaukasten

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Digitale Jugendbeteiligung

In der Weitläufigkeit eines Landkreises sind digitale Kommunikationswege inzwischen eine zentrale Komponente der Beteiligung. Hier können digitale Dialogveranstaltungen, Umfragetools und anderes eingesetzt werden. Hier gilt es, Datenschutz und praktische Umsetzbarkeit im Blick zu behalten.

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Politische Ebenen der Jugendbeteiligung

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Impressum

Autorin
  • Juliet Brook Blaut, Dipl.-Politologin, Fachreferentin für Jugendbeteiligung und Begegnungskunst

Redaktionsteam
  • Udo Wenzl, Projektleiter, Institut für angewandte Sozialwissenschaften Stuttgart

  • Martina Bechtle, Institut für angewandte Sozialwissenschaften Stuttgart

Gestaltung
  • Pablo Rebholz, Institut für angewandte Sozialwissenschaften Stuttgart

Copyright:
  • Du darfst dieses Material:
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    - Bearbeiten: Für beliebige Zwecke remixen, verändern und darauf aufbauen.
    Voraussetzung ist, dass du angemessene Urheberangaben machst.

Förderung durch:

Entstanden im Rahmen des „Jugenddialog auf Landkreisebene“:

Finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Durchgeführt durch: